Toggenburger Ärzteverein (TÄV)

Der Toggenburger Ärzteverein wurde 1863 gegründet. Er umfasst geografisch die Gemeinden des Wahlkreises Toggenburg mit Ausnahme von Kirchberg. Mitglieder sind alle Ärztinnen und Ärzte, die in Praxen für die Grundversorgung und für Spezialgebiete sowie in Spitälern und Kliniken tätig sind.

Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte im Toggenburg

Alle Ärztinnen und Ärzte, die vom Kanton St. Gallen eine Berufsausübungsbewilligung für eine Tätigkeit in der Region Toggenburg erhalten, sind verpflichtet, sich beim Toggenburger Ärzteverein (TÄV) anzumelden.

Diese Meldepflicht gilt unabhängig vom Beschäftigungsgrad und von der Dauer der Tätigkeit. Sie betrifft somit auch Ärztinnen und Ärzte, die lediglich vorübergehend, als Stellvertretung oder für einen befristeten Zeitraum in der Region tätig sind.

Ebenso besteht die Pflicht, dem Toggenburger Ärzteverein die Beendigung der ärztlichen Tätigkeit im Toggenburg bzw. den Wegzug aus der Region mitzuteilen.

Bitte melden Sie daher Aufnahme und Beendigung Ihrer ärztlichen Tätigkeit im Toggenburg zeitnah dem Präsidium des Toggenburger Ärztevereins.

Aktuell ist das Präsidium erreichbar über:

Frau Dr. med. Diana Abraham
Präsidentin Toggenburger Ärzteverein
diana.abraham@hin.ch

Die vollständige Erfassung der in der Region tätigen Ärzteschaft ist insbesondere für die Organisation der regionalen ärztlichen Versorgung und des Notfalldienstes von Bedeutung.